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Testamentsvollstreckung (zertifiziert)

Inhalt

Was sind die Aufgaben eines Testamentsvollstreckers?

  • Er führt die letztwilligen Verfügungen des Erblassers aus.
  • Er reguliert die Nachlassverbindlichkeiten.
  • Er reicht die Erbschafsteuererklärung ein und führt die Erbschaftsteuer ab.
  • Er verteilt den Nachlass an die Erben.
  • Als Dauertestamentsvollstrecker verwaltet er langfristig den Nachlass, etwa bei der Verwaltung des Vermögens für minderjährige, behinderte oder überschuldete Erben.

Richtig verstanden Testamentsvollstreckung bedeutet:

  • Schutzfunktion für überlebende Angehörige
  • Vereinfach und Sicherstellung der Nachlassabwicklung
  • Langfristiger Schutz des Nachlasses vor Vermögensverfall oder ungewollten Zugriff Dritter
  • Erfüllung von Anordnungen des Erblassers

Wer sollte eine Testamentsvollstreckung anordnen?

  • Jeder, der schutzbedürftige Angehörige hat.
  • Jeder, der Streit in der Familie vermeiden möchte.
  • Lebensgemeinschaften mit nichtehelichen Kindern; Patchwork-Familien.
  • Unternehmer, Stifter
  • Immobilienbesitzer, Inhaber komplexer Vermögenswerte

Wozu ein Testament?

  • Ohne letztwillige Verfügung erfolgt die Bestimmung der erben per Gesetz (gesetzliche Erbfolge). Danach erben nur der Ehepartner und/oder die Verwandten. Gibt es keine Erben, fällt der Nachlass dem Staat zu.
  • Eine vom Gesetz abweichende Regelung oder Verteilung ist nur mit Errichtung eines Testaments oder durch Abschluss eines Erbvertrages möglich.
  • Ohne Testament gibt es keine Testamentsvollstreckung

Gerne beraten wir Sie hinsichtlich einer Testamentsvollstreckung und führen sie auch auf Wunsch für Sie durch. Selbstverständlich beraten wir Sie auch in allen Facetten des Erbschaftsteuerrechts.

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